Gremien der St. Georg Unternehmensgruppe – Der Aufsichtsrat
Mit der Gründung der Klinikum St. Georg gGmbH im Jahr 2006 wurde auch der Aufsichtsrat berufen. Dieses Kontrollgremium hat im Wesentlichen folgende Zuständigkeiten:
- Vertragsmodalitäten mit den Geschäftsführern,
- Feststellung des Wirtschaftsplanes sowie dessen Änderungen,
- die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, sowie der Vorschlag an die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung,
- die Wahl des Abschlussprüfers und die Erteilung des Prüfungsauftrages,
- Bestätigung von Verträgen, die einen Wert von 1.000.000 Euro überschreiten und eine Laufzeit länger als 5 Jahre haben bzw. Verträge für Beratungsleistungen mit strategischer Ausrichtung, die einen Wert von 250.000 Euro überschreiten,
- Zustimmung zur Gewährung von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Sicherheitsleistungen,
- Zustimmung zum Führen von Rechtsstreitigkeiten und der Abschluss
von Vergleichen, soweit im Einzelfall eine Wertgrenze von 800.000 Euro überschritten wird, - Beschluss der Geschäftsordnung der Geschäftsführung,
- die Wahl des Vorsitzendenden der Gesellschafterversammlung in den Tochtergesellschaften der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat muss außerdem bestimmten Geschäftsvorfällen in den Tochtergesellschaften der Gesellschaft zustimmen.
Mitglieder des Aufsichtsrates sind:

- Prof. Dr. Thomas Fabian

- Stefan Billig

- Margitta Hollick

- Katharina Krefft

- Dr. Michael Burgkhardt

- Markus Scholz

- Tobias Haupt

- Tilo Aé
Es fehlt: Heike Böhm (SPD)
Mehr Informationen über die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten Sie, wenn Sie die Maus bzw.den Zeiger über das jeweilge Foto bewegen.